Kein Bundesinteresse mehr am Flughafen München?
Laut Beteiligungsbericht der Bundesregierung stellt das Bundesfinanzministerium fest, dass kein wichtiges Bundesinteresse am Flughafen München mehr besteht. Eine Anfrage aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und eine schriftliche Frage an die Bundesregierung geben Auskunft über die Motivation und den Zeitplan. Das wichtige Bundesinteresse gemäß Paragraph 65 der Bundeshaushaltsordnung habe nach der Antwort des Ministeriums ursprünglich darin bestanden, den Flughafen ...
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