Januar 30, 2024

Unsere Maßnahmen im Kampf gegen Rechtsextremismus und zur Stärkung der Demokratie

Wir sind seit Jahren mit einer wachsenden rechtsextremen Bedrohung konfrontiert. Um dieser Bedrohung für unsere Demokratie zu begegnen, haben wir in den vergangenen Jahren wiederholt Schwerpunkte unserer politischen Arbeit in diesem Bereich gesetzt. Auch im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP konnten wir diverse politische Vorhaben verankern. In der 20. Wahlperiode haben wir bereits zahlreiche dieser Vorhaben auf den Weg gebracht – und werden weitere Projekte, wie beispielsweise das dringend überfällige Demokratiefördergesetz, zeitnah umsetzen.

Ausgewählte umgesetzte Initiativen im Kampf gegen Rechtsextremismus:

  • Parteiengesetz (Drs. 20/9147): Regelung des Umgangs mit verdeckten Werbemaßnahmen, sog. Parallelaktionen. Parteien können sich nicht mehr hinter der vermeintlich eigenmächtigen Werbung durch Andere für ihre Partei verstecken, sondern müssen die entsprechende Werbemaßnahme als Spende verbuchen. Auch werden die Regelungen bezüglich Spenden aus dem Ausland verschärft.
  • Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen (Drs. 20/8726): Parteinahe Stiftungen müssen nicht nur bekennen, sondern auch sicherstellen, dass sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung und für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv eintreten. Eine Stiftung, die dieses Fundament untergräbt, kann keine staatlichen Gelder erhalten.
  • Gesetz zur Entfernung verfassungsfeindlicher Soldat*innen (Drs. 20/8672): Verfassungsfeindliche Zeit- und Berufssoldaten der Bundeswehr können künftig einfacher und schneller aus ihrem Dienstverhältnis entlassen werden.
  • Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren (Drs. 20/6435): Zur schnelleren Entfernung von Extremist*innen aus dem öffentlichen Dienst, können Dienstherr*innen die Entlassung selbst und ohne gerichtliche Beschlüsse vollziehen. Auch gibt es neue Regelungen zur Mitgliedschaft in verbotenen Parteien und Vereinigungen, zum Bekenntnis zur FDGO sowie zu Tätigkeiten nach dem Ausschneiden aus dem Dienst.
  • Polizeibeauftragtengesetz (Drs. 20/9148): Die*der Polizeibeauftragte wird als Ansprechstelle für Polizist*innen und Bürger*innen dienen und sowohl Einzelfälle als auch strukturelle Probleme, wie rechtsextreme Chatgruppen, untersuchen.

Weitere wichtige geplante Vorhaben dieser Wahlperiode:

  • Demokratiefördergesetz (Drs. 20/5823, derzeit in parlamentarischen Beratungen): Mit der Schaffung eines Demokratiefördergesetzes verbessern wir die bisherige Praxis der Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement für Demokratie. Die Zivilgesellschaft ist essentiell für die Stärkung unserer Demokratie und den Kampf gegen Extremismus und für Zusammenhalt unserer Gesellschaft.
  • Änderung Richtergesetz (Drs. 20/8761, 1. Lesung im Oktober 2023): Ehrenamtliche Richter*innen sollen zukünftig nicht zwingend berufen werden dürfen, wenn Zweifel an ihrer Verfassungstreue besteht. Wichtiges Signal gegen Aufrufe Rechtsextremer, sich als Schöff*innen zu bewerben.
  • NSU-Dokumentationszentrum (fortlaufend): Wir unterstützen die Errichtung eines Erinnerungsortes sowie eines Dokumentationszentrums für die Opfer des NSU. Zur Umsetzung und Konzeption des Projektes haben wir in allen vergangenen Haushaltsverhandlungen eine Finanzierung durchgesetzt. Die Umsetzung wird durch die bpb koordiniert. Der Bund unterstützt zudem die Errichtung eine temporären Interims-NSU-Dokumentationszentrums in der Kulturhauptstadt 2025 Chemnitz; Ergebnisse aus diesem Projekt können anschließend in die Bundeskonzeption einfließen.