April 27, 2023

FAQ zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Was regelt das Gebäude-Energie-Gesetz?

  • Das GEG regelt, dass alle bestehenden Heizungsanlagen weiterbetrieben und repariert werden können, unabhängig vom genutzten Brennstoff.
  • Wie bisher gilt 30 Jahre nach Betriebszeit eine Austauschpflicht für ineffiziente Kessel mit Ausnahmen für selbstnutzende Eigentümer*innen.
  • Ab dem 31.12.2044 ist der Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen nicht mehr zulässig. Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung für Raumwärme und Warmwasser mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Warmwassererzeugung durch den Einsatz von Solarthermie wird bspw. auf die Quote angerechnet. Das geht zum Beispiel durch den Anschluss an ein Wärmenetz, den Einbau einer elektrischen Wärmepumpe oder einer Hybridheizung, die nur die Heizlastspitzen mit Öl, Gas oder Biomasse abdeckt. Das heißt, die Lösung für den Anteil der Erneuerbaren-Energien ist individuell. 65% müssen rechnerisch erfüllt werden.

Was erreichen wir durch das GEG?

  • Sicherung bezahlbarer Wärme unabhängig von den weltweiten Energiepreisen.
  • Reduzierung der Abhängigkeiten von Öl- und Gaslieferanten.
  • Werterhalt von Immobilien durch die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme.
  • Stärkung von Industrie und Handwerk im Bereich der klimafreundlichen Technologien.
  • Schaffung von Planungssicherheit für Verbraucher*innen und Unternehmen
  • Förderung der Hochtechnologie Wärmepumpe durch erhöhte Produktionskapazität und dadurch mögliche Kostenreduktion
  • Beitrag zur Bekämpfung der Klimakrise durch die Reduzierung von Treibhausemissionen
  • Verhinderung von Investitionen in ineffiziente Heizsysteme und damit Vermeidung von finanziellen Verlusten

Wäre die Einbeziehung in den CO2-Zertifikatshandel nicht günstiger?

  • Die geplante Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS II) wird auch den Gebäudesektor – und damit das Heizen – miteinbeziehen. Der überarbeitete Emissionshandel soll im Jahr 2027 starten und wird zu einer Verteuerung der Heizkosten beitragen.
  • Die politische Stellschraube bei der Einbeziehung in den Emissionshandel ist die Zahl der zu vergebenden Zertifikate. Um die Klimaziele zu erreichen, müssten diese knappgehalten werden, was zu höheren Kosten für Heizenergie führen kann. Im Vergleich dazu bietet das GEG eine praxisorientierte Lösung, um den Gebäudebereich schrittweise klimafreundlicher zu gestalten.
  • In der Öffentlichkeit wird der Eindruck erweckt, mit der Einbeziehung in den Emissionshandel ließen sich höhere Kosten für fossile Energieträger abwenden und die Investitionskosten in erneuerbare Energien vermeiden. Der einzige Unterschied liegt jedoch in der Preisbildung.

Warum ist die Nutzung erneuerbarer Energien wichtig?

Die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudesektor ist entscheidend, um den Ausstoß von CO2 und anderen Treibhausgasen zu reduzieren. Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Wärmepumpen oder den Anschluss an Wärmenetze können wir einen nachhaltigen und klimafreundlichen Wärmesektor schaffen. Dies trägt zur Bekämpfung der Klimakrise bei und sichert langfristig bezahlbare und nachhaltige Wärme für die Verbraucher*innen.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für den Umstieg aufs Heizen mit erneuerbaren Energien und wie wird diese durch das Gebäudeenergiegesetz geregelt?

Das Gebäudeenergiegesetz enthält eine allgemeine Härtefallregelung, die Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht, indem sie berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder zum Wert des Gebäudes stehen. Zusätzlich gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuergutschriften. Ein einheitliches Förderkonzept wurde in der Bundesregierung vereinbart, um die Förderung auf das neue Gebäudeenergiegesetz abzustimmen. Durch die Kombination aus Förderung und perspektivisch günstigen Betriebskosten wird sich das Heizen mit erneuerbaren Energien für Verbraucher*innen lohnen. Die entsprechenden Berechnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gehen von einem Nutzungszeitraum von 18 Jahren aus.

Warum sollen die Eigentümer nicht selbst entscheiden?

  • Das GEG legt fest, dass ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen für Raumwärme und Warmwasser mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen müssen. Diese Vorgabe dient dem Ziel des Klimaschutzes und der Reduzierung von CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Indem wir den Einsatz erneuerbarer Energien fördern, tragen wir zur Erreichung der Klimaneutralität bei. Eine Dekarbonisierung gelingt am besten, wenn alle am einheitlichen Gesetz, wie es das GEG-Gesetz darstellt, teilhaben.
  • Die Klimaschutzziele lassen sich zudem mit dem bisherigen Vorgehen nicht erreichen.
  • Knowhow im Handwerk über Alternativen ist bislang nicht zwingend erforderlich.
  • Höhere Investitionskosten und geringes Vertrauen in Alternativen dominieren die Entscheidung.
  • Kapazitäten der Hersteller für Alternativen nicht ausgebaut, weil Marktperspektive unklar ist.
  • Folge: Es werden überwiegend neue Heizungen eingebaut, deren Betrieb hohen Preisrisiken unterliegt: Risiko finanzieller Überforderung der Haushalte in der Zukunft.

Was sind die Ausnahmen für selbstnutzende Eigentümer?

Selbstnutzende Eigentümer sind von der Austauschpflicht für ineffiziente Heizkessel ausgenommen. Sie dürfen ihre bestehenden Heizungsanlagen weiterbetreiben und reparieren, unabhängig vom verwendeten Brennstoff. Die Austauschpflicht gilt erst 30 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage.

Wann dürfen keine Heizkessel mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden?

Ab dem 31. Dezember 2044 dürfen keine Heizkessel mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Diese Maßnahme ist Teil der Strategie, den Gebäudesektor auf erneuerbare Energien umzustellen.

Holzverbrennung – grundsätzliche Einordnung:

  • Der Wald ist durch die Klimakrise stark geschädigt. Vier von fünf Bäumen sind krank. Die Nutzung von Biomasse aus dem Wald ist deshalb nur noch beschränkt möglich.
  • Der Wald leistet selbst durch den der Atmosphäre entzogenen und im Holz gebundenen Kohlenstoffdioxid einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
  • Je länger der Kohlenstoffdioxid im Holz gebunden bleibt, umso größer ist seine Klimaschutzleistung. Deshalb setzen wir auf eine langlebige Nutzung von Holz in Gebäuden (Holzbauinitiative der Bundesregierung) und wollen Holz erst am Ende seiner Nutzungsdauer (Kaskadennutzung) energetisch verwerten.
  • Der durch Nutzung fossiler Ressourcen verursachte Klimawandel zwingt uns zum schnellen und nachhaltigen Waldumbau hin zum klimaresilienten Mischwald mit standortheimischen und klimaresistenten Baumarten.
  • Durch den Waldumbau verbunden mit einer nachhaltigen Forstwirtschaft werden in den kommenden Jahrzehnten aber zusätzliche Sortimente anfallen, die für den Holzbau ungeeignet sind und deshalb durch energetische Verwertung ihren größtmöglichen Beitrag zum Klimaschutz leisten können, indem sie fossile Energieträger ersetzen.
  • Deshalb wollen wir dieses erneuerbare Biomassepotential für die anstehende herausfordernde Wärmewende nachhaltig und regional nutzen.
  • Eine regionale Biomassenutzung ist ein Bestandteil der dezentralen und regionalen Wärmewende und macht uns unabhängiger von fossilen Energieträgern.
  • Die Verfeuerung von Holz in Großkraftwerken lehnen wir ab.

Wozu brauchen wir das neue GEG?

  • Der Gesetzentwurf ist unvermeidlich, um unsere Ziele im Klimaschutz zu erreichen. Rund ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland geht in die Raumwärme und die Warmwasseraufbereitung. Dieser Verbrauch beruht überwiegend auf fossilen, klimaschädlichen Energieträgern.
  • Die Koalition hat wegen der Krise auf den Märkten für fossile Brennstoffe infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und des fortschreitenden Klimawandels der Wärmewende eine höhere Priorität eingeräumt. Das Gesetz soll entsprechend bereits zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Welche Rolle spielt feste Biomasse im GEG-Entwurf?

  • Feste Biomasse wird im neuen GEG einen wertvollen Beitrag zur Wärmeversorgung leisten können. Das ist auch wichtig, weil ihr Einsatz für die auf dem Land lebende Bevölkerung eine besondere Rolle spielt und weil sie in Spitzenlastsituationen, z.B. an kalten, dunklen Wintertagen, das Stromnetz entlasten kann.
  • Bei der Wärmewende soll Biomasse einen nützlichen Beitrag leisten, aber keine Schlüsselrolle einnehmen. Entsprechend soll das Gesetz auch durch technische Anforderungen bewusst einem übermäßigen Einsatz von Biomasse vorbeugen.
  • Das ist konsequent im Sinne einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft.
  • Gerade mit Blick auf Holz spielte in der Abwägung auch die Vermeidung verbrennungsbedingter Feinstaubemissionen eine Rolle, zu deren Reduktion wir durch EU-Recht verpflichtet sind.

Wie kann feste Biomasse künftig zur Wärmeversorgung eingesetzt werden?

  • Die neue Förderung soll technologieoffen sein und verschiedene klimafreundliche Heizsysteme unterstützen. Das bedeutet, dass der Einsatz von Biomasse nicht grundsätzlich benachteiligt wird.
  • Biomasse kann in Neubauten auch weiter zum Einsatz kommen, z.B. im Rahmen von Hybridanlagen (also z.B. in Kombination mit einer Wärmepumpe). Neubauten können sehr energieeffizient konzipiert werden, so dass sie nur niedrige Vorlauftemperaturen für ihre Heizungsanlagen benötigen. Die ausschließliche Wärmeversorgung mit fester Biomasse ist daher gerade in Neubauten nicht erforderlich und sollte auch im Sinne der Nachhaltigkeit und der Feinstaubvermeidung keine Erfüllungsoption sein.
  • In Bestandsbauten sind Heizungsanlagen zur Nutzung fester Biomasse eine vollwertige Erfüllungsoption. Allerdings gibt es ein paar Auflagen – auch hier aus Gründen eines umweltbewussten und maßvollen Einsatzes von Biomasse:
    – Die Anlagen müssen automatisch beschickt sein, in der Regel mit Holzpellets.
    – Zusätzlich sollen für die Warmwasseraufbereitung Solar- oder Solarthermieanlagen zum Einsatz kommen. Dadurch muss die Warmwasseraufbereitung im Sommer nicht über Biomasseverbrennung erfolgen.
    – Es muss eine Feinstaubreduktion um 80% erfolgen.
  • Unabhängig davon können sowohl in Neubauten als auch in Bestandsbauten dezentrale, handbeschickte Einzelraumfeuerungsanlagen, also Kamine, Kachelöfen, etc., mit 10% auf die Erfüllungsverpflichtung (65% erneuerbare Energie) angerechnet werden.

Wird bei der Förderung der Einsatz von Biomasse benachteiligt?

  • Nach den am 19.04.2023 vorgestellten Eckpunkten würde der Einsatz von Biomasse insgesamt genauso gefördert wie andere Technologien, also wie Wärmepumpe oder Erdwärme.
  • Die neue Förderung sieht eine sog. Grundförderung von 30% vor plus mögliche Klimaboni von 10% (freiwilliger vorzeitiger Wechsel oder Havarie) oder 20% (freiwilliger Wechsel durch von den Verpflichtungen explizit ausgenommene Eigentümer*innen wie über 80-Jährige oder Empfänger*innen von Sozialleistungen).
  • Damit könnte z.B. der Einbau einer Pelletheizung in einem Bestandsbau mit 30-50% gefördert werden.
  • Entsprechend würden Biomasseheizungen mehr gefördert als bisher. Derzeit bewegen wir uns bei Pelletheizungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eher bei 10%.

Was bleibt noch vom GEG, ist das jetzt entkernt?

Das GEG bleibt im Kern, das, was es ist: Ein Meilenstein auf dem Weg zu klimafreundlicher und fairer Wärme. Nach Jahren des Stillstands geht es endlich voran. Wir haben uns mit unseren Koalitionspartnern darauf verständigt: Jede Heizung, die in Zukunft neu verbaut wird, soll klimafreundlich sein. Deswegen wird das Gesetz am 1.1.2024 in Kraft treten. Das ist nicht nur ein Meilenstein für den Klimaschutz – es ist auch wirtschaftlich vernünftig. Die Preise für Öl und Gas werden rasant steigen. Das Zeitalter der fossilen Energien geht zu Ende. Mit dem GEG machen wir klar, dass wir den Weg des klimafreundlichen Heizens entschlossen gehen und somit für Bürger*innen, Unternehmen und Kommunen Planungssicherheit schaffen.

Was sind die Veränderungen der aktuellen GEG-Novelle zum Ursprungsentwurf?

  • Um das Gesetz noch praxistauglicher zu gestalten haben wir uns auf eine engere Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung verständigt. Die kommunale Wärmeplanung kommt verpflichtend bis 2028 für alle Kommunen.
  • Es wurde bereits parallel zum Gesetzentwurf eine neue, noch höhere Förderung von mindestens 30 Prozent für Selbstnutzer*innen vorgeschlagen. Wir haben uns darauf geeinigt, diese Förderungskulisse im parlamentarischen Verfahren auszubauen. Sie soll nicht nur untere Einkommensschichten, sondern bis in die Mitte der Gesellschaft hinein spürbar entlasten. Auch den Schutz von Mieter*innen nehmen wir noch einmal in den Blick. Und: Wir stärken die Beratung und Information rund um den Einbau neuer Heizungen.

Welche Vorteile ergeben sich durch eine kommunale Wärmeplanung für Dich?

  • Eine kommunale Wärmeplanung bringt Planungssicherheit die besten Voraussetzungen, um kluge Heizungsentscheidungen zu treffen. Kommt die kommunale Wärmeplanung hingegen zu spät, bedeutet das für Eigentümer*innen verlängerte Unsicherheit bei der Entscheidung, wie es im Falle einer defekten Heizung weitergeht.
  • Durch die kommunale Wärmeplanung wird auch geklärt, ob Bürger*innen in Zukunft auf den Anschluss an ein Wärmenetz setzen können, und sich nicht eigenständig um eine dezentrale Lösung kümmern müssen. Bis zum Anschluss an das Wärmenetz wird es entsprechende Übergangsfristen und Zwischenlösungen geben.
  • Kommunale Wärmeplanung nimmt die Kommunen in Verantwortung, mit den Bürger*innen gemeinsam ihre Infrastruktur so zu planen, dass auch künftig alle Menschen, ihre Wohnungen warm haben und das auch bezahlen können. Damit gibt die kommunale Wärmeplanung perspektivisch Sicherheit zukünftig langfristig bezahlbare Betriebskosten (Heizungskosten) zu gewährleisten.

Wird Wasserstoff beim Heizen eine Rolle spielen?

Wir Grünen halten es für unwahrscheinlich und auch für nicht sinnvoll, dass er großflächig zum Einsatz kommt. Wasserstoff ist teuer und selten, er wird in der Industrie und z. B. im Flugverkehr gebraucht. Allerdings kann es sein, dass er für einzelne Gebiete als Insellösung in der Nähe von großen Industriebetrieben eine Rolle spielt. Deswegen hält das Gesetz die Möglichkeit offen.

Warum hat man jetzt erst die Fernwärme aufgenommen?

Das stimmt nicht. Die Fernwärme war von Anfang an im Gesetzentwurf eine von mehreren Optionen klimafreundlichen Heizens. Was neu ist, ist lediglich die stärkere Kopplung des GEG an die kommunale Wärmeplanung. Es ist übrigens ein großes Versäumnis der Union, dass die flächendeckende kommunale Wärmeplanung nicht schon längst angegangen wurde – eines, dass wir nun beheben.

Warum muss das GEG unbedingt noch vor der Sommerpause durch den Bundestag? Wäre es nicht besser, ein so umstrittenes Gesetz in Ruhe zu beraten?

Es ist wichtig, dass das GEG zum 1.1.2024 in Kraft tritt, damit die Menschen Planungssicherheit haben. Wenn wir bis 2045 klimaneutral werden wollen, müssen wir jetzt anfangen. Bürger*innen, Unternehmen und Kommunen brauchen Klarheit, wie wir unsere Ziele erreichen wollen. Bis 2045 sind es noch 22 Jahre – weniger als die Lebensdauer einer Gasheizung, die bis zu 30 Jahre hält. Dieses Signal müssen wir den Menschen, aber auch den Heizungsbauer*innen und Handwerker*innen geben. Wir halten es nicht für hilfreich, damit bis in den Herbst zu warten

Wie geht es mit dem Gesetzesentwurf weiter?

  • Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun im Bundestag beraten werden und alsbald an den Bundesrat gegeben
  • Argumente der Verbände und Experten können und sollten noch in den parlamentarischen Prozess eingebracht werden.

Werden die Waldeigentümer*innen benachteiligt?

  • Nein. Durch die notwendige Abkehr von Öl- und Gasheizungen wird Biomasse eine zentrale Rolle spielen, um die Wärmewende zu bewältigen.
  • Die Nutzung von Holz zur Wärmegewinnung muss aber auf ein nachhaltiges Maß begrenzt werden. Der vollständige Umstieg von Öl- und Gasheizungen auf Pellet- oder Scheitholzanlagen wäre mit dem Biomasseaufkommen in Deutschland nicht zu bewältigen und nicht vereinbar mit der Biomassestrategie der Bundesregierung
  • Die Förderung von Biomasseheizungen steigt also trotz der notwendigen Begrenzungen auf eine nie dagewesene Höhe an, wird durch das Verbot von Öl- und Gasheizungen zu einer starken Nachfrage nach Holz führen und den Waldeigentümer*innen in Folge eines steigenden Konkurrenzdrucks hohe Einnahmen bescheren.