November 23, 2022

Balkonkraftwerke stärken!

Die Erzeugung von Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage ist derzeit beliebt, um sich vor den steigenden Strompreisen zu schützen. Ab dem 1. Januar 2023 entfällt zudem die Umsatzsteuer bei Lieferung, Erwerb und Installation von kleinen Solaranlagen und damit auch bei Balkonkraftwerken.

Der Betrieb eines Balkonkraftwerks bietet einen gewinnbringenden Beitrag für den Klimaschutz, der eigenen energetischen Unabhängigkeit und senkt außerdem die Stromkosten.

Eine Anschaffung solcher Stecker-Solargeräte ist demnach sinnvoll und attraktiv, zumal nicht alle potentiellen Nutzer*innen eine eigene Immobilie haben, auf deren Dächer sie Solarpanele installieren können.

Vom Balkon direkt in die Steckdose

Für die einfache Installation eines Stecker-Solargeräts wird der herkömmliche Schukostecker verwendet. Mit diesem lässt sich das Gerät einfach mit der Steckdose verbinden und liefert den Strom direkt in das Hausnetz.

Doch Vorsicht: Nutzer*innen übernehmen die Verantwortung für die Sicherheit des Betriebs von Photovoltaikanlagen.

Schukostecker vs. Wielandstecker

Die Verwendung eines Schutzkontaktsteckers für PV-Anlagen ist in Deutschland gesetzlich nicht verboten, dementsprechend können Anlagen mit dem Schukostecker betrieben werden.

Jedoch befindet sich die Nutzung in einer rechtlichen Grauzone, in der sich Haftungsfragen ergeben können, da der Schukostecker nicht dem empfohlenen Stand der Technik entspricht:

Für die Installation eines Steckersolargeräts gibt es zwei Möglichkeiten: Es kann direkt verdrahtet werden, was ein Handwerker übernehmen muss, oder der Anschluss erfolgt mit einer Energiesteckvorrichtung durch den Anwender. Der Entwurf der neuen Produktnorm greift das Thema Stecker nochmals auf und legt dar, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, die Anschluss-Art sicher zu gestalten. Zudem befasst sich ein informativer Anhang mit dem häufig genutzten Schuko-Stecker, der derzeit weder erlaubt noch verboten ist, um diese Grauzone innerhalb der Kommentierungsphase fachlich zu beraten und aufzulösen.

Ihr wollt Eure Erfahrungen über die Nutzung von Balkonkraftwerken in die Norm einfließen lassen? Gerne könnt ihr hier einen Kommentar schreiben.

Derzeit wird eine neue Norm im VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) dazu ausgearbeitet. Hierfür ist jede*r Bürger*in aufgerufen, dazu Stellung zu nehmen. Nach der Kommentierungsphase sagt der VDE zu, dass sämtliche Kommentare bearbeitet werden und sich je nach Sachlage auch ein Schlichtungsverfahren anschließen kann. Die neue technische Norm soll 2023 vorliegen.

Das Ziel ist es, dass die Nutzung von Balkonkraftwerken mit möglichst wenigen Hemmnissen für die Nutzer*innen verbunden und zugleich technisch sicher ist.