Mai 10, 2023

FAQ zur Einsetzung des Bürger*innenrats

Warum brauchen wir einen Bürger*innenrat?
Ziel der Räte ist es, den Beteiligungsdefiziten unserer Demokratie zu begegnen. Mit der Einsetzung des Bürger*innenrats stärken wir die direkte Demokratie und bringen Menschen und ihre Alltagsexpertise näher an die Entscheidungsprozesse in der Bundespolitik.
Die Einsetzung des Bürger*innenrats schafft zudem die Möglichkeit, ein Thema aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. Durch die repräsentative Auslosung kommen auch gesellschaftliche Gruppen zu Wort, die an klassischen Beteiligungsformaten weniger stark vertreten sind.

Wie setzt sich der Bürger*innenrat zusammen?
Der Bürger*innenrat wird sich aus 160 zufällig gelosten Menschen zusammen, die ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben. Zudem gibt es ein Mindestalter, welches bei 16 Jahren liegt.
Bei der Losung wird auf Geschlecht, Alter, regionale Herkunft, Bildungshintergrund und aufgrund des Themas auf die Essgewohnheiten geachtet. Die Teilnahme am Bürger*innenrat bleibt jedoch freiwillig. Sofern ein Platz nicht angenommen wird, wird eine andere Teilnehmer*in ausgelost.

Wie arbeitet der Bürger*innenrat?
Der Bürger*innenrat wird in seiner Arbeit eng begleitet. Zum einen wird es eine neutrale Moderation geben, die auf eine gleiche Beteiligung aller Teilnehmenden achtet.
Außerdem wird es einen Beirat aus Wissenschaftler*innen und weiteren Expert*innen geben, der dem Bürger*innenrat in fachlichen Fragen zur Seite steht.

Wie viel Macht hat der Bürger*innenrat?
Der Rat kann selbst keine Entscheidungen treffen. Er ist lediglich ein beratendes Gremium, der jedoch dem Bundestag ein Gutachten vorlegen wird. Diese Ergebnisse werden im Plenum debattiert, wie die Abgeordneten sich zu den Vorschlägen verhalten wird dadurch transparent gemacht.
Somit wird das Parlament auch nicht geschwächt, da am Ende die Abgeordneten im Bundestag über die Vorschläge entscheiden. Im Gegenteil – das Parlament mit Hilfe der Vorschläge gestärkt, da er neue Perspektiven eröffnen kann.