November 14, 2023

Bevölkerungsschutz durch die StVO – Novelle stärken

Sehr geehrter Herr Bundesminister Wissing,
Sehr geehrte Verkehrsminister*innen der Länder,

in Deutschland sind ca. 1,7 Millionen Menschen ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz engagiert. Dieses Engagement stellen Sie freiwillig in den Dienst der Sicherheit aller Menschen in unserem Land.

Doch damit auch die Ehrenamtlich selbst während der Einsätze Sicherheit genießen können, braucht es eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung. Daher würde ich Ihnen als Mitglieder der Verkehrsministerkonferenz gerne folgenden Änderungsvorschlag überbringen.

Die Ehrenamtlichen genießen durch den Einsatz im öffentlichen Raum nach §35 StVO Sonderrechte. Doch diese Sonderrechte gelten nicht für alle Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz, sondern nur für die in Feuerwehr und THW. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass zum gleichen Einsatz, z.B. Rettung eines Ertrinkenden, die Einsatzkräfte der Wasserwacht oder der DLRG auf dem Weg zu ihrem Gerätehaus anders behandelt werden als der Feuerwehrler auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus.

Hier braucht es eine Gleichstellung aller Helfer*innen, auch derer die in den Hilfsorganisationen engagiert sind.

Den konkreten Änderungsvorschlag entnehmen Sie dem beigefügten Anhang. Ich freue mich, wenn ich dafür Ihre Unterstützung bei den anstehenden Beratungen zur Straßenverkehrsordnung gewinnen kann und biete Ihnen auch gerne einen Austausch an.

Mit freundlichen Grüßen,
Leon Eckert