April 11, 2024

1.288.320,11€ Bundesförderung für Natürlichen Klimaschutz in der Stadt Pfaffenhofen

In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages wurden die Projektmittel für die Bundesförderung im Rahmen der Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum freigegeben. 

Leon Eckert, Bundestagsabgeordneter Bündnis 90/Die Grünen für Pfaffenhofen, Freising und Schrobenhausen, dazu: „Mit diesem Beschluss fließen 1.288.320,11€ direkt nach Pfaffenhofen für die Ökologische Aufwertung und Biotopvernetzung, die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie in Maßnahmen zum ökologischen Grünflächenmanagement. Mich freut es sehr, dass wir so eine große Förderung in die Region holen konnten und so gemeinsam mit der Stadt Pfaffenhofen einen großen Schritt für natürlichen Klimaschutz vor Ort umsetzen können. Das Projekt verbindet dabei Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und stärkt damit unsere Region auch in der Widerstandsfähigkeit gegen immer häufiger auftretende Extremwetterereignisse.“

Weitere Informationen: Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Das milliardenschwere ANK ist das stärkste Naturschutzpaket in der Geschichte der Bundesrepublik und beinhaltet verschiedene Förderprogramme und Schwerpunkte. Das Programm fördert Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen zur naturnahen und biodiversitätsfördernden Begrünung von Dörfern und Städten in ländlichen Regionen oder die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. Kommunen und (inter-)kommunale Zweckverbände konnten sich vom 1. August bis 31. Oktober 2023 um einen Förderzuschuss bewerben. Den damaligen Förderaufruf sowie weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.z-u-g.org/ank-lk/foerderrichtlinie/. Das Antragsverfahren für die Förderung ist zweistufig organisiert. D.h. alle nun ausgewählten Projekte kommen jetzt in die zweite Stufe und werden zur formellen Antragstellung aufgefordert.