15 Mai, 2024

Kein Bundesinteresse mehr am Flughafen München?

Laut Beteiligungsbericht der Bundesregierung stellt das Bundesfinanzministerium fest, dass kein wichtiges Bundesinteresse am Flughafen München mehr besteht. Eine Anfrage aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und eine schriftliche Frage an die Bundesregierung geben Auskunft über die Motivation und den Zeitplan.

Das wichtige Bundesinteresse gemäß Paragraph 65 der Bundeshaushaltsordnung habe nach der Antwort des Ministeriums ursprünglich darin bestanden, den Flughafen zu errichten und den Betrieb aufzunehmen. Da beides inzwischen abgeschlossen ist, beurteilt die Bundesregierung die Situation so, dass nun kein wichtiges Bundesinteresse mehr besteht. Auf die Frage nach dem zeitlichen Horizont für den möglichen Verkauf bleibt das Bundesfinanzministerium vage. Es soll aber eher erst mittelfristig zu der Veräußerung kommen.

Dazu erklärt Leon Eckert, Bundestagsabgeordneter für Bündnis 90/Die Grünen:

„Ich teile die Einschätzung der Bundesregierung nicht. Es geht um die Lebensqualität der Menschen in der Flughafenregion und um das Mobilitätsbedürfnis der Menschen in Süddeutschland. Beides sollte auch weiterhin als wichtiges bundespolitisches Interesse gelten. Über die Beurteilung des Bundesfinanzministeriums muss dringend noch diskutiert werden. Die Anteile dürfen jetzt nicht veräußert werden, um kurzfristig Finanzierungslücken zu schließen.“