Juli 14, 2022

Jahrestag Flutkatastrophe – Aus den Problemen lernen, Menschenleben retten

Zum heutigen Jahrestag des Jahrhunderthochwassers in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erklärt Leon Eckert, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie Berichterstatter für Bevölkerungsschutz in der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Flut von 2021 ist eine der größten Naturkatastrophen, die uns in der Bundesrepublik bisher je ereilt hat. Auf tragische Art und Weise mussten Menschen sterben, noch viele mehr haben ihr Hab und Gut verloren. Rückblickend müssen wir einsehen, dass die Bewältigung des Hochwassers nicht gut funktioniert hat. Die Lehren aus dieser Katastrophe müssen wir nun nutzen, um den Bevölkerungsschutz in Deutschland strukturell zu verbessern.
Um auf mögliche Krisen in der Zukunft besser vorbereitet zu sein, bedarf es im Bevölkerungsschutz der Bundesrepublik Deutschland einiger tiefgreifender Veränderungen. Zum einen müssen Menschen schneller und treffsicherer vor Katastrophen gewarnt werden. Der deutsche Warnmix muss, neben Rundfunk- und Fernsehmeldungen, v. a. mit mehr und moderneren Sirenen, aber auch Cell-Broadcasting und Warn-Apps engmaschiger gestaltet werden. Nur eine erfolgreiche Warnung ermöglicht das Ergreifen von Maßnahmen und eine rechtzeitige Rettung von Menschen.
Um außerdem in Extremsituationen koordinierter zu reagieren und Menschen schneller vor Gefahren zu schützen, braucht es zum anderen unbedingt eine effizientere Koordination der Einsatzkräfte in Katastrophenlagen. Eine zentrale, verbindliche Koordinierungsstelle für Krisensituationen sollte dafür beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtet werden.
Letztlich ist Prävention der beste Schutz. Im Angesicht der sich rasant verschärfenden Klimakrise muss der Bevölkerungsschutz Baustein eines jeden Klimafolgenanpassungskonzepts werden. Nur so können bei der nächsten Flut, den nächsten Stürmen oder dem nächsten Großbrands schnell Menschen vor existentiellen Gefahrensituationen bewahrt werden.“

Hintergrund
In Deutschland ist der Katastrophenschutz Sache der Bundesländer, der Zivilschutz Aufgabe des Bundes. Im Sinne des Doppelnutzens können Investitionen in den Zivilschutz auch vom Katastrophenschutz genutzt werden. Zusammengefasst werden der Zivilschutz und der Katastrophenschutz vor dem Hintergrund des Doppelnutzens als Bevölkerungsschutz bezeichnet.
Bisher ist die Kooperation der Bundesländer mit dem Bund im Kontext des Katastrophenschutzes bzw. der Katastrophenhilfe (Subsidaritätsprinzip) rein freiwillig. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Kooperation. Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz von Bund und Ländern (GeKoB) ist daher in der jetzigen Form eine freiwillige Kooperationsplattform innerhalb des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.