4 Februar, 2025

MdB Leon Eckert zum Gewalthilfegesetz

Am Freitag, den 31.01.2025, hat der Bundestag das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Damit wird erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. Der Bund steigt mit 2,6 Milliarden Euro in die Finanzierung ein und übernimmt gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für einen besseren Gewaltschutz. Vor zwei Tagen haben sich die Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der Union bei den Verhandlungen zum Gewalthilfegesetz geeinigt.

Dazu MdB Leon Eckert:
„Mit dem neuen Gewalthilfegesetz haben wir einen wichtigen Schritt gemacht, der den Alltag von Frauen, die häusliche Gewalt erleben, deutlich entlastet. Konkret sorgt das Gesetz dafür, dass Betroffene sofortige und unbürokratische Hilfe erhalten – ohne sich erst durch langwierige Antragsprozesse kämpfen zu müssen. Gleichzeitig wird die langfristige Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen gesichert, sodass diese Einrichtungen ihre wertvolle Arbeit ohne ständige finanzielle Unsicherheiten fortführen können. Dieser Gesetzesakt stärkt nicht nur den Schutz in akuten Krisen, sondern legt auch die Basis für ein dauerhaft verlässliches Unterstützungsnetz in ganz Deutschland.“

Das Gesetz stellt sicher, dass Schutz- und Beratungsangebote künftig unabhängig von der gesundheitlichen Verfassung, dem Wohnort, dem Aufenthaltsstatus oder den Sprachkenntnissen zur Verfügung stehen. Die Länder sind verpflichtet, ihre Bedarfe zu ermitteln und das Hilfesystem entsprechend auszubauen, bevor der Rechtsanspruch im Jahr 2032 in Kraft tritt. Mit der heutigen Entscheidung im Bundestag ist ein wichtiger Schritt getan. Nun steht noch die Zustimmung der Länder im Bundesrat aus, damit das Gesetz wirksam werden kann.