Nitratmessstellen-Netz ausbauen und Grundwassermodelle erstellen – Brief an Staatsminister Glauber
Sehr geehrter Staatsminister Glauber,
die Landesregierungen sind nach § 13 a der Düngeverordnung dazu verpflichtet, Gebiete mit zu hohen Nitratbelastungen des Grundwassers („rote Gebiete“) und mit zu hoher Phosphatbelastung in Oberflächengewässern („gelbe Gebiete“) mit Auflagen für die Düngung zur landwirtschaftlichen Nutzung zu versehen.
Wir stehen hinter dem Ziel des Grundwasser- und Gewässerschutzes. Um diesen gewährleisten zu können, müssen entsprechende Messungen durchgeführt werden, auf deren Basis rote und gelbe Gebiete ausgewiesen werden. Dieses Vorgehen sehen wir als sinnvoll an. Zwingend dafür notwendig ist aber ein engmaschiges Netz aus Messstellen, welche die tatsächlichen landwirtschaftlichen Einträge abbilden.
Zur Ermittlung Nitrat belasteter Gebiete („rote Gebiete“) muss laut §4 Satz 2 der AVV GeA mindestens eine Messstelle pro 50 km² vorhanden sein, bei stark variierenden hydrologischen Verhältnissen pro 20 km² eine Messstelle. Das Einzugsgebiet der verwendeten Messstellen muss eine dominierende landwirtschaftliche Nutzung aufweisen. Nur auf dieser Grundlage können die Gebiete mit Düngebeschränkungen zielgenau ausgewiesen werden. Und nur so gelingt es, Beschränkungen für die Düngung dort zu erlassen, wo die Verunreinigungen verursacht werden. Der Ausbau und der Betrieb dieses Messtellennetzes liegt in der Verantwortung des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz. Das Messnetz muss dringend stark ausgebaut werden, um die Vorgaben der AVV GeA zu erfüllen.
Um tatsächlich von der Nitratbelastung des Grundwassers an einer bestimmten Messstelle auf das Gebiet schließen zu können, in dem die Verunreinigung in den Boden eingetragen worden ist, müssen bayernweit belastbare Modelle der Grundwasserkörper vorliegen, aus denen hervorgeht, wie sich ein Nitrateintrag innerhalb eines Grundwasserkörpers verteilen kann. §5 Satz 1 der AVV GeA legt fest, dass die Abgrenzung in belastete und unbelastete Gebiete in jedem Grundwasserkörper zu erfolgen hat. In Satz 2 wird festgelegt, dass diese Abgrenzung mit Hilfe eines geostatistischen Verfahrens durchgeführt werden muss. Aktuell wird diese Abgrenzung in Bayern mit dem VoronoiVerfahren vorgenommen. Dabei handelt es sich um ein rein mathematisches Verfahren, welches die tatsächlichen Änderungen der Nitratbelastung nicht abbildet. Wir fordern daher die bayerische Staatsregierung auf, das in der AVV GeA geforderte geostatistische Regionalisierungsverfahren umgehend anzuwenden. Damit könnten die belasteten Bereiche zielgenauer abgebildet werden.
Zur Ausweisung eutrophierter Gebiete („gelbe Gebiete“) legt §12 AVV GeA Satz 1 fest, dass für die betroffenen Oberflächenwasserkörper die jeweiligen Einzugs- oder Teileinzugsgebiete zu ermitteln und festzulegen sind. Bayern legt als Einzugsgebiet den gesamten Flusswasserkörper fest. Dies führt dazu, dass Belastungen, die in Mündungsnähe des jeweiligen Flusswasserkörpers gemessen werden, das gesamte Einzugsgebiet des Fließgewässers zum „gelben Gebiet“ machen.
Deshalb fordern wir die Unterteilung in „Teileinzugsgebiete“ (siehe §12 AVV GeA Satz 1) mit eigenen Messstellen. Als Vertreter der Landwirtinnen und Landwirte in den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen und der Stadt Ingolstadt und als lokaler Bundestagsabgeordneter verfolgen wir mit Ihnen das gemeinsame Ziel, unser Wasser in Bayern so gut wie möglich zu schützen. Landwirtinnen und Landwirten kommt dabei eine große Verantwortung zu, der sie gerecht werden wollen. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Messtellen ausreichend vorhanden sind und repräsentative Messwerte liefern.
Wir bitten Sie daher mit Nachdruck, die oben genannten Verbesserungen voranzutreiben, damit der Grundwasser- und Gewässerschutz auf einer belastbaren Datenlage geschehen kann. Wir bitten um eine kurze Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Scharl
Manfred König
Martin Wendl
Leon Eckert, MdB
