Januar 8, 2022

Bevölkerungsschutz

Eins meiner Herzensangelegenheiten ist der Bevölkerungsschutz in Deutschland. Doch was bedeutet das überhaupt? Der Begriff wird manchmal etwas unklar verwendet, deshalb kurz vorweg: Der Begriff Bevölkerungsschutz umfasst sowohl den Zivil- als auch den Katastrophenschutz.

Der Zivilschutz umfasst in Deutschland alle nicht militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall. Hierfür ist der Bund nach Art. 73 Nr.1 GG zuständig. Grundlage ist der Ansatz der Gesamtverteidigung (militärisch und zivil).

Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt in der Aufgabe der Länder und umfasst unter anderem Maßnahmen der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (z.B. bei Naturkatastrophen). Der Bund leistet mit seinen Zivilschutzfähigkeiten, wie z.B. dem Technischen Hilfswerk, Amtshilfe im Katastrophenschutz.

Die oberste Zivilschutzbehörde in Deutschland ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Verantwortungsbereich des Innenministeriums. Mitwirkende Organisationen im Bevölkerungsschutz sind die Hilfsorganisationen (z.B. DRK), das THW und die Feuerwehren. Das Zusammenwirken der unterschiedlichen Akteure wird in verschiedenen Gesetzen geregelt. Das wichtigste ist das Zivil- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG.

Im Bevölkerungsschutz gibt es zwischen Bund und Ländern einen sogenannten „Doppelnutzen“: Alle Investitionen in den Zivilschutz können 1:1 auch für den Katastrophenschutz genutzt werden.

Meine Positionen

  • Ausbau der Warnung der Bevölkerung stärken durch schnelle Einführung des Cell-Broadcastings sowie dem Ausbau der Sireneninfrastruktur 
  • Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten
  • Bessere Koordination zwischen Bund und Ländern. Es braucht eine bessere Koordination zwischen den Ländern und dem Bund mit den Ländern.
  • Förderung Ehrenamt im Bevölkerungsschutz – Derzeit wird von 1,7 Millionen Menschen im ehrenamtlichen Bevölkerungsschutz ausgegangen. Dieses Engagement muss weiter gefördert werden; Wir brauchen im Bevölkerungsschutz zum Beispiel mehr Frauen und auch mehr Menschen mit Migrationshintergrund
  • Erstellung Notfallkonzeptionen für den Ausfall von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), z.B. im Bereich Energieversorgung 
  • Notfallbevorratung von wichtigen Gütern wie Lebensmitteln ausbauen
  • Bevorratung von Sanitätsmaterial, Schutzausrüstung und Medikamenten ausbauen
  • Lagebilderstellung beim BBK verstärken: Wir brauchen ein „360 Grad Lagebild“ (Informationssammlung über Lageentwicklungen, Bevorratung etc. die von aktueller Relevanz sind)
  • Strategische Neuausrichtung und zügige Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung
  • Aufbau eines „Cyberhilfswerk“ beim THW (für technische Unterstützung beim Ausfall digitaler Infrastrukturen wie der Kommunikation)
  • Bessere Einbindung von Spontanhelfenden und Koordinierung spontaner Hilfsmaßnahmen