13 September, 2024

Bund-Länder-Helfergleichstellungspakt

Worum geht es bei der Helfergleichstellung?

In Deutschland gibt es rund 1,7 Millionen Menschen, die sich ehrenamtlich in den Freiwilligen Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk und in den anerkannten Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst für uns alle einsetzen. Über 90 Prozent aller Einsätze werden von ehrenamtlichen Helfenden getragen, ohne deren Einsatz die Bewältigung komplexer Krisenlagen nicht möglich wäre.

Bis heute existieren jedoch enorme Missstände im Hinblick auf die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz. Unterschiedliche gesetzliche Regelungen führen zu einer Ungleichbehandlung von Helfenden besonders im Zusammenwirken der anerkannten Hilfsorganisationen und den staatlichen Organisationen im Einsatz. Zum einen fehlen Regelungen zur Helfergleichstellung in den entsprechenden Gesetzestexten einiger Bundesländer. Zum anderen existieren von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen bezüglich Freistellung, Absicherung und Kostenerstattung von Ehrenamtlichen im Einsatz. Eine Gleichberechtigung von Einsatzkräften der anerkannten Hilfsorganisationen mit denen der Freiwilligen Feuerwehr und des THW ist in den meisten Ländern zudem lediglich in bestimmten (Katastrophen‑) Einsätzen gegeben. Das bedeutet konkret: Helfende von THW, Feuerwehr und den Hilfsorganisationen arbeiten Hand in Hand in einer Einsatzlage, zum Beispiel beim Aufbau einer Notunterkunft, es gelten aber unterschiedliche Lohnfortzahlungsregelungen. Lohnfortzahlung wird Feuerwehrleuten und THWler*innen gewährt, während dies für die Ehrenamtlichen der Hilfsorganisationen nicht der Fall ist. Diese faktische Ungleichbehandlung von Einsatzkräften widerstrebt dem Gedanken der Leistungsgerechtigkeit.

Es bestehen auch für den Zivilschutzfall Missstände hinsichtlich der Freistellung von ehrenamtlichen Einsatzkräften. Das bedeutet: Benötigen Einsatzorganisationen für den Zivilschutzfall unterhalb eines eingetretenen Spannungs- oder Verteidigungsfalls Einsatzkräfte – etwa wenn an der NATO-Außengrenze militärische Truppen aufmarschieren und in Deutschland NATO-Truppen versorgt und betreut werden müssten – gibt es aktuell keine rechtliche Handhabe, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte freigestellt werden.

Was wurde von Bund und Ländern bislang für eine Helfergleichstellung getan?

In der jüngeren Vergangenheit bestand die berechtigte Hoffnung, dass Bund und Länder die notwendigen Schritte zu einer harmonisierten Helfergleichstellung gehen würden. Die Ständige Konferenz der Innenministerinnen  und Innenminister und Senatorinnen und Senatoren der Länder (IMK) hat in ihrer Sitzung im Dezember 2022 ihre Absicht erklärt, durch den Arbeitskreis V (AK V) einen Vorschlag zur Harmonisierung bestehender Regelungen bis zur nächsten IMK-Sitzung im Herbst 2023 vorzulegen. Zahlreiche Bundestagsabgeordnete aller demokratischen Fraktionen haben gemeinsam mit den Hilfsorganisationen daraufhin in einer gemeinsamen Fotoaktion mit ehrenamtlichen Einsatzkräften auf die Wichtigkeit einer harmonisierten Helfergleichstellung hingewiesen und somit ein deutliches Signal in Richtung IMK gesendet. Dieses Signal wurde offensichtlich nicht gehört. Der vom AK V angefertigte und bei der IMK 2023 vorgestellte Ergebnisbericht kommt zu dem verblüffenden Fazit, das „in der Gesamtschau zur Helfergleichstellung bundesweit eine positive Bilanz zu ziehen [sei], die in Teilbereichen noch Verbesserungspotenzial erkennen lässt“. Ein konkreter Harmonisierungsvorschlag fehlt gänzlich. Die Unwilligkeit der Innenminister*innen eine harmonisierte Regelung umzusetzen, ist erschreckend und den vielen ehrenamtlichen Einsatzkräften nicht zu erklären. Die Ungleichbehandlung der Ehrenamtlichen von THW, Feuerwehr und den Hilfsorganisationen ist längst nicht mehr hinnehmbar.

Unsere Forderungen

Damit alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte gleichermaßen Wertschätzung für Ihren Einsatz erfahren, fordern wir in Bund und Ländern gemeinsam eine deutschlandweite harmonisierte, verbindliche Regelung zur Helfergleichstellung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte aller anerkannten Hilfsorganisationen!

Es braucht für Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen eine bundesweite Regelung, welche auch in Einsatzfällen ohne Feststellung des Katastrophenfalles, für jeden offiziellen alarmierten Einsatz die rechtliche Freistellungsansprüche, Ersatzleistungen, Aus- und Fortbildung, Übungen und soziale Absicherung sicherstellt. Unbürokratische und verlässliche Ausgangsbedingungen sind die Grundlage dafür, langfristig ein Ehrenamt ausüben zu wollen. Verbindliche Freistellungsregelungen ermöglichen zugleich den Einsatz auch zu ungünstigen Zeiten. Dies ist notwendig, damit auch langfristig ausreichend Einsatzkräfte im Ehrenamt verbleiben.

Wir fordern die Innenministerin auf, gemeinsam mit den Innenminster*innen der Länder für die Verbesserung der Bedingungen im Ehrenamt im Bevölkerungsschutz einzusetzen und einen konkreten Vorschlag vorzulegen. Das bedeutet:

  • Eine deutschlandweit harmonisierte Regelung für alle Kräfte und jeden hoheitlichen Einsatzfall, sowohl für den Zivil- oder Katastrophenschutz oder die Gefahrenabwehr,
  • Freistellung und Lohnfortzahlung für alle offiziell alarmierten Einsätze, Ausbildungen und Ausbilder*innen,
  • eine Regelung, die Arbeitgeber*innen und Ehrenamtlichen Rechtssicherheit ermöglicht in jedem hoheitlichen Einsatzfall,
  • eine rechtliche Regelung für die Frei- und Unabkömmlichkeitsstellung von ehrenamtlichen Einsatzkräften im Zivilschutzfall unterhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls,
  • der beschlossenen Absichtserklärung durch die Innenministerinnen und Innenminister der Länder, die Helfergleichstellung einzuführen, auch konkrete Taten folgen zu lassen!

gez.:
Leon Eckert, MdB, Berichterstatter für Bevölkerungsschutz
Benjamin Raschke, MdL Brandenburg, Fraktionsvorsitzender
Marie Schäffer, MdL Brandenburg, Sprecherin für Inneres
Dirk Kock-Rohwer, MdL Schleswig-Holstein, Sprecher für Katastrophenschutz
Florian Siekmann, MdL Bayern, Sprecher für Inneres
Dr. Lea Heidbreder, MdL Rheinland-Pfalz, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Andrea Schwarz, MdL Baden-Württemberg, Sprecherin für Bevölkerungsschutz
Vasili Franco, MdA Berlin, Sprecher für Innenpolitik
Sonja Lattwesen, MdHB Hamburg, Sprecherin für Katastrophenschutz
Carl-Bernhard von Heusinger, MdL Rheinland-Pfalz, Sprecher für Inneres
Christoph Sippel, MdL Hessen, Sprecher für Katastrophenschutz
Sebastian Striegel, MdL Sachsen-Anhalt, Sprecher für Inneres