27 November, 2024

Musterantrag Ersthelferapp


Liebe Kreitstagsmitglieder, liebe Stadtratsmitglieder,

über 70.000 Menschen erleiden jährlich einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb des Krankenhauses. Die Überlebenswahrscheinlichkeit der Betroffenen liegt bei nur 10%. Innerhalb von drei bis fünf Minuten kommt es zu irreversiblen Schäden im Gehirn, wenn nicht zeitnah Wiederbelebungsmaßnahmen einsetzen. Das schnelle Handeln von umstehenden Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ist entscheidend für die Überlebenswahrscheinlichkeit der Betroffenen. Das Erkennen eines Herz-Kreislauf-Stillstandes, der unmittelbare Beginn der Herzdruckmassage sowie optional der Einsatz eines gut erreichbaren Laien-Defibrillators (AED) gehören zu den Kernelementen einer erfolgreichen Rettungskette. Obwohl häufig Menschen in der Nähe sind, leisten immer noch zu wenige Erste Hilfe. Deutschlands Laienreanimationsquote von 51% liegt deutlich unter den Quoten anderer europäischer Länder.

In vielen Ländern und Gemeinden gibt es lokale Initiativen, die Laien-Defibrillatoren aufstellen oder First Responder Systeme einführen. Diese können dabei helfen, die Zeit bis zum Beginn von Wiederbelebungsmaßnahmen zu verkürzen bzw. durch die Nutzung von Laien-Defibrillatoren die Wiederbelebungsmaßnahmen zu unterstützen. Die effizienteste Möglichkeit, schnell Personen an den Notfallort zu bringen, die bereit sind, Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen, sind sogenannte Ersthelferapps bzw. smartphonebasierte Ersthelfer-Alarmierungssysteme. Bei diesen Systemen können sich je nach System motivierte Laien und medizinisch geschultes Personal registrieren. Wenn die Leitstelle einen Herz-Kreislauf-Stillstand erkennt, werden automatisch über die Leitstellensoftware Ersthelfende in unmittelbarer Nähe (innerorts ca. 500m/außerorts ca. 1km) alarmiert, die dann zum Notfallort gehen und vor Ort Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen bzw. unterstützen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Mit dem Musterantrag fordert ihr die Verwaltung eures Landkreises auf anbieterneutral zu prüfen, ob und wie eine Ersthelferapp für den Landkreis eingeführt werden kann. Dabei muss die Verwaltung kein Neuland betreten, den in vielen anderen Städten und Landkreises werden diese Apps bereits im Alltag verwendet und retten tägliche Leben (Karte der genutzten Ersthelfer-Apps in Deutschland: https://rettungslandschaft.steiger-stiftung.de/ersthelferapps-in-deutschland).

Wir hoffen euch auf unserer Seite, um Deutschland vor Ort ein Stückchen sicherer und solidarischer zu machen und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Leon Eckert und Janosch Dahmen


Frequently Asked Questions

Wer ist zuständig?

Zuständig für die Einführung eines Ersthelferapp ist der Träger der Leitstelle, dies ist in den meisten Bundesländer der Landkreis oder kreisfreien Städten, der je nach Bundesland unterschiedlich strengen Regulierungsvorgaben durch die Landesrettungsdienstgesetze unterliegt.

Welche Kosten entstehen?
  1. Für die Einführung und Installation des Systems entstehen Anschaffungskosten, die je nach Struktur der Leitstelle und bereits vorhandenen Schnittstellen zwischen Leitstellensoftware und Ersthelferapp unterschiedlich hoch sein können. Da es nur wenige Anbieter von Leitstellensoftware und Ersthelferapps gibt, sind vielfach bereits Schnittstellen vorhanden.
  2. Im Betrieb ist je nach Modell und Nutzung der Aufwand unterschiedlich hoch. Es entstehen systemabhängig Kosten für Registrierung, Öffentlichkeitskampagnen, Schulungen bzw. Ersthelferbetreuung. Die Abrechnung läuft meist über eine jährliche Grundpauschale.
  3. Insgesamt handelt es sich durchschnittlich um einen geringen 5-stelligen Betrag für die Anbindung und den jährlichen Betrieb.
Wie geht man am besten vor?

Ein Besuch der Leitstelle oder einer lokalen Initiative (VdK, Rotes Kreuz Bereitschaften, Johanniter, Malteser, ASB, DLRG, Wasserwacht, Bergwacht), die sich für die bessere Verfügbarkeit von Laien-AED bzw. Wiederbelebungskurse etc. einsetzt, mit euren lokalen Abgeordneten, um Informationen zur Motivation der Einführung einer Ersthelferapp einzuholen, kann ein guter Auftakt sein, um das Thema vor Ort zu setzen und wertvolle Vorsensibilisierung durchzuführen.

Welche Argumente gibt es?
  1. Der Regelrettungsdienst wird durch die Einführung einer Ersthelferapp nicht reduziert. Die Planungsgrundlagen für den Rettungsdienst, die wir GRÜNEN in vielen Ländern kritisieren, bleiben gleich. Es werden auch keine Leistungen des Rettungsdienstes ersetzt.
  2. Die Einführung einer Ersthelferapp ist kein Allheilmittel. Es müssen weiterhin auch andere Maßnahmen ergriffen werden (z.B. Wiederbelebungskurse in Schulen), sodass mehr Menschen regelmäßig an Wiederbelebungs- und Erste-Hilfe-Kursen teilnehmen und im Notfall helfen.
  3. Die niedrigen Anschaffungs- und Betriebskosten stehen einem hohen Nutzen für die Bevölkerung gegenüber, der sich spätestens nach dem ersten geretteten Leben zeigt. Auswertungen aus den vielen Gebietskörperschaften, die bereits eine Ersthelferapp eingeführt haben, zeigen das eindrucksvoll.
  4. Um schnell eine möglichst gute Abdeckung mit Ersthelfenden zu erreichen, auch mit Blick auf tägliche Bevölkerungsbewegungen, bspw. Pendeln zu Arbeit/Studium/Ausbildung etc., kann es sinnvoll sein, sich bei der Anbieterwahl an benachbarten Landkreisen zu orientieren. Bisher ist keine plattformübergreifende Alarmierung von Ersthelfenden möglich.

Prüfauftrag – Ersthelferapp für den Landkreis

Antrag

Der Kreistag/Stadtrat des Landkreis/der Stadt XY möge beschließen, dass die Landrätin/der Landrat/der Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister und die Verwaltung beauftragt werden, die Kosten und den Umsetzungsweg für die Einführung einer Ersthelferapp im Leitstellenbereich des Landkreis/der Stadt XY zu prüfen und das Ergebnis dem Kreistag/Stadtrat zeitnah/bis zum XX.XX.XXXX vorzulegen.

Begründung

Mehr als 70.000 Menschen erleiden jährlich deutschlandweit einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb von Kliniken. In diesen Fällen zählt jede Sekunde, um die Überlebenswahrscheinlichkeit der Patientinnen und Patienten zu erhöhen. Bereits drei Minuten nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand beginnt das Gehirn der Betroffenen abzusterben. Die Überlebenswahrscheinlichkeit sinkt ohne Wiederbelebungsmaßnahmen um 10% pro Minute! Schnelle Wiederbelebungsmaßnahmen durch Laien erhöhen die Überlebenswahrscheinlichkeit deutlich und verringern die Auswirkungen durch Sauerstoffmangel im Gehirn, bis professionelle Rettungskräfte eintreffen. Laut aktuellen Zahlen beträgt die Laienreanimationsquote in Deutschland nur 51% und liegt damit deutlich unter den Quoten unserer Nachbarländer. Ein enges Netz von Ersthelferinnen und Ersthelfern rettet deshalb Leben. Um ein solches Netz von Ersthelferinnen und Ersthelfern aufzubauen, kann ein smartphonebasiertes Ersthelfer-Alarmierungssystem (Ersthelferapp) helfen. Dort können sich Personen registrieren, die bereit sind als Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer aktiv zu werden. Bei einem Notruf werden über die Leitstellensoftware neben dem Rettungsdienst auch Ersthelferinnen und Ersthelfer alarmiert, die sich in der Nähe des Einsatzortes befinden, um erste Wiederbelebung-smaßnahmen durchzuführen und die Überlebenswahrscheinlichkeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu erhöhen.

In der Bundesrepublik werden bereits in vielen Städten und Landkreisen verschiedene Ersthelferapps eingesetzt (u.a. Berlin, Halle (Saale), Südwestpfalz, Leitstelle Lausitz, Kreis Lippe, Leitstelle Oderland, Regionalleitstelle Brandenburg, Landkreis Gießen, Regionalleitstellen Nordwest und Nord-ost (Brandenburg), Schleswig-Holstein, Anhalt Bitterfeld). Die Verwaltung ist mit unserem An-trag aufgerufen sich in anderen Kreisverwaltungsbehörden zur Einführung einer Ersthelferapp zu informieren und aus den Erkenntnissen [ggf. Einführung einer Frist: bis XX.XX.XXX] einen Vorschlag für eine zeitnahe Einführung einer Ersthelferapp im Landkreis/in der Stadt XY zu erarbeiten.

Wir bitten für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger um Ihre Unterstützung.

Bündnis 90/Die Grünen