September 7, 2022

„Gleiche Pflichten – gleiche Rechte für Helfer*innen im Bevölkerungsschutz!“

Leon Eckert, MdB, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie Berichterstatter für Bevölkerungsschutz in der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nimmt sich der Herausforderung der Helfer*innengleichstellung im Bevölkerungsschutz an und verweist auf die dringende Notwendigkeit, das Problem zu lösen: “Die Ungleichbehandlung von ehrenamtlichen Frauen und Männern im Bevölkerungsschutz ist ein Unding. Wenn heute Ehrenamtliche zu einem Einsatz gerufen werden – egal ob in der Gefahrenabwehr, im Katastrophenschutz oder im Zivilschutz – hängt es auch von den Arbeitgeber*innen ab, wer vor Ort helfen kann. Denn Ehrenamtliche sind nicht gleich Ehrenamtliche.
Ehrenamtliche im THW und den Freiwilligen Feuerwehren haben für Einsätze sowohl Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz, als auch auf Entgeltfortzahlung. Ehrenamtliche aus den Hilfsorganisationen, wie dem Deutschen Roten Kreuz oder den Johannitern, hingegen nicht. Das heißt ganz konkret, Arbeitgeber*innen müssen ganz bewusst auf eine Entschädigung für die fehlenden Arbeitskräfte verzichten. Das darf nicht sein. Diese Ungleichheit in der Behandlung von Ehrenamtlichen ist nicht länger haltbar. Wir sind in Deutschland auf jede einzelne ehrenamtliche Kraft im Bevölkerungsschutz angewiesen. Ich werde nun auch aus Sicht des Bundes alle Bemühungen unternehmen, um dieses Problem anzugehen. Hierfür werde ich mich eng mit den Fraktionen der Koalition und den Hilfsorganisationen abstimmen – so wie wir das im Koalitionsvertrag auch vereinbart haben. Mein Ziel ist eine einheitliche, verbindliche Regelungen zu finden – gemeinsam mit den Ländern, die hier zuständig sind. Durch den Doppelnutzen von Zivilschutz beim Bund und dem Katastrophenschutz bei den Ländern braucht es Einigkeit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber*innen und Ehrenamtliche in allen Bundesländern. Der wissenschaftliche Dienst hat auf Anfrage meines Büros jüngst ein Gutachten erarbeitet, das verschiedene Wege aufzeigt. Dieses werde ich als Ausgangspunkt für eine Helfer*innengleichstellung nutzen. Ich hoffe dabei auf Unterstützung durch die Länder. Sollten die Länder nicht zu einer Lösung kommen, werde ich ein Bundesgesetz vorschlagen, um die Ungleichheit zu beenden.“

Hintergrund:
Bisher sind Helfer*innen als Ehrenamtliche in den unterschiedlichen Bundesländern und Organisationen unterschiedlich gestellt. THW und Feuerwehren haben geregelte Entschädigungszahlungen für Arbeitgeber*innen, für alle übrigen Hilfsorganisationen gibt es nur in einigen Bundesländer überhaupt Regelungen und diese sind auch nicht vergleichbar mit denen des THW und der Feuerwehren. Die sogenannte Helfer*innengleichstellungen wurde in einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes aufgearbeitet, in dem auch Möglichkeiten für gesetzliche Regelungen dargelegt werden.