„Warnung verbessern – Leben retten!“ 10-Punkte-Plan Warnung

von Leon Eckert, MdB und Katharina Schulze, MdL

Der Schutz der Bevölkerung gehört zu den Kernaufgaben des Staates und muss daher im Mittelpunkt jeder sicher- heitspolitischen Debatte stehen. Eine frühzeitige Warnung ist grundlegender Bestandteil sowohl des Zivilschutzes als auch des Katastrophenschutzes und trägt somit wesentlich zur gesamtgesellschaftlichen Resilienz bei. Nur wenn frühzeitig Informationen zur jeweiligen Gefahrenlage vorliegen, können effektive Abwehrmaßnahmen eingeleitet und Menschen geschützt werden bzw. sich selbst in Sicherheit bringen. Die Warnung der Bevölkerung, insbesondere die Warnung durch Sirenen, wurde bisher vor allem punktuell betrachtet und zu wenig im Gesamtkontext des Bevölkerungsschutzes. So wurde Barrierefreiheit beispielsweise bisher kaum berücksichtigt.

Die verheerende Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat deutlich gemacht: Eine funktionierende Warninfrastruktur muss flächendeckend vorhanden sein und somit dringend stärker in den Blick genommen bzw. gefördert werden! Es bedarf umfangreicher Finanzmittel zur Resilienzsteigerung, um die lange vernachlässigte Warninfrastruktur auf einen zukunftsfähigen Stand zu bringen. Die „Weckfunktion“ einer Warnung ist in jedem Fall notwendig. Ziel sollte hierbei immer sein, die gesamte Bevölkerung verlässlich, verständlich und rechtzeitig warnen zu können und damit auch mit konkreten Anweisungen handlungsfähig zu machen.

Wir fordern:
1. Bundesweiter „Bevölkerungsschutztag“
Damit die Bevölkerung (wieder) mehr sensibilisiert wird, soll es einheitliche und verbindliche Tests sowie Übungen mit Sirenen geben. Der Bevölkerung müssen die Warnsignale bekannt gemacht und mit angemessenen Handlungsanweisungen verknüpft werden, z.B. differenziert nach Gefahrenlagen und Intensität. In Übungen sollten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben diesen Tag begleiten, beispielsweise durch spielerische Ansätze in Schulen. Dadurch wird auch die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung gestärkt.

2. Sirenennetz schlagkräftig aufstellen
Das Sirenennetz muss beschleunigt vervollständigt werden. Die Länder sind gefordert, dem Impuls des Bundesförderprogrammes zu folgen und eigene Landesförderprogramme aufzulegen. Dabei sollen die Sirenen auf dem technisch neusten Stand beschafft werden; u.a. mit Akkupufferung und der technischen Möglichkeit auch textliche Durchsagen abzuspielen. Die existierenden Sirenen müssen beschleunigt nachgerüstet werden, um auch zentral über den Digitalfunk ansteuerbar zu sein.

3. Einheitliche Sirenensignale für mehr Durchschlagskraft
Der 2019 von der Innenministerkonferenz gefasste Beschluss für einheitliche Sirenensignale im Ernstfall war ein Minimalkonsens und wurde bisher nicht vollumfänglich umgesetzt. Jetzt müssen wir darüber hinausgehen. Mittel- fristig soll die Nutzung der Sirenen für die Feuerwehralarmierung deutschlandweit wegfallen und auch die Sirenensignale der Warnung, der Entwarnung und für Tests sowie das Datum von Sirenentests vereinheitlicht werden.

4. NINA-Warnapp und Warnmittel stärken, Schnittstellen harmonisieren
Resilienz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher müssen auch die Rundfunk- und TV-Warnung weiter intensiviert werden, um Menschen über klassische Informationswege zu erreichen. Gleichzeitig sollte zusätzlich die Privatwirtschaft in die Verantwortung genommen werden; hier insbesondere die Handyanbieter. Die Anbieter sollen verpflichtet werden, die NINA-Warnapp des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bei der Auslieferung auf mobilen Endgeräten bereits vor zu installieren. Von behördlicher und wirtschaftlicher Seite müssen Anstrengungen unternommen werden, die verschiedenen Anbieter von Warnapps (NINA, KATWARN, BIWAPP etc.) zu harmonisieren, damit künftig eine App ausreicht, um alle Warnungen zu erhalten.

5. Flächendeckende Abdeckung durch Cell-Broadcasting breit aufstellen
Zusätzlich zu den bestehenden Warnwegen braucht es ein robustes und niedrigschwelliges System für Notfallnachrichten durch Cell-Broadcasting. Dabei müssen Notfallnachrichten zu jeder Zeit an jedem Ort in Deutschland ge- sendet werden können. Die Nutzung von Cell-Broadcasting soll nach Möglichkeit auch für Betriebssysteme ermöglicht werden, die bereits länger am Markt sind, nicht nur für aktuelle und kommende Betriebssysteme.

6. Barrierefreiheit bei Warnungen
Warnungen müssen so niedrigschwellig wie möglich sein, um alle Menschen zu erreichen. Sie müssen technologisch und inhaltlich so gestaltet werden, dass sie bei Menschen mit verschiedensten Einschränkungen ankommen. Inklu- sives Warnen bedeutet beispielsweise die Nutzung von Gebärdensprache oder Leichter Sprache und muss von Beginn an mitgedacht werden. Warnbotschaften müssen außerdem für Menschen, die kein Deutsch sprechen, mehrsprachig angeboten werden.

7. Warnungen resilienter aufbauen – Stromabhängigkeit reduzieren
Bisher ist der Großteil der Warnmittel stark stromabhängig und hat bei einem Stromausfall kaum verbleibenden Akku. Daher sollten Warnmittel so konzipiert werden, dass sie so energieeffizient wie möglich und auch bei geringem Stromangebot oder vollständigem Ausfall weiter funktionsfähig sind.

8. Förderung der Forschung zu Warnungen
Es gibt bereits gute Forschungsansätze, die die Effektivität von verschiedenen Warnmitteln der technischen Verlässlichkeit und der Verständlichkeit von Handlungsempfehlungen untersuchen. Derartige Forschungsvorhaben müssen ausgeweitet und verantwortlichen Institutionen näher gebracht werden. Hierzu gehören gezielte Unter- suchungen zur Möglichkeit von Textdurchsagen durch Sirenen und der Kommunikation konkreter Handlungsan- weisungen durch unterschiedliche Warnmittel.

9. Selbstschutzbildung als Pflichtaufgabe der Kommunen vor Ort implementieren
Die Verantwortlichen vor Ort wissen am besten, welche Gefahren den Menschen dort jeweils drohen können. Daher sollten die Kommunen die vom Bund erarbeiteten Zivilschutzinhalte an die lokalen Risiken anpassen und den Menschen vor Ort nahe bringen. Eine Erarbeitung kommunaler Sicherheitspläne sowie die Vermittlung von Selbstschutzinhalten an die lokale Bevölkerung führen zu besserer Prävention und reduzieren Schäden. Hierzu gehören auch Evakuierungspläne.

10. Zuständigkeiten eindeutig klären
Die Flutkatastrophe von 2021 hat gezeigt, dass die Zuständigkeiten und Informationswege für Warnungen teilweise nicht bekannt waren. Die Länder sollten daher die Zuständigkeiten vor allem bei größeren Lagen kritisch prüfen und ggfs. eindeutig regeln. Verantwortungsdiffusion sowohl in der vertikalen Zuständigkeit (Kreis, Land, Bund), als auch in der horizontalen Verantwortung zwischen den Behörden und Stellen einer Verwaltungsebene ist zu vermeiden. Entsprechende Ressourcen und Wissen müssen bereitgestellt werden, um Vorhersage, Warnung sowie Bewältigung effektiv zu gestalten.